Schmitz Pflegeberatung
Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Sie können selbst keine Entscheidungen mehr treffen, wer regelt Ihre Angelegenheiten?
Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für Sie entscheiden müssen.
Es gibt drei Arten Vorsorge zu treffen, das im Bedarfsfall in Ihrem Interesse gehandelt wird.
Treffen Sie diese Vorsorge in gesunden Tagen.
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades (Erstantrag)
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss vorher ein Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Ich unterstütze und berate Sie hierzu.
Beratung und Unterstützung bei Widerspruchsverfahren
Sie sind mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, dann haben Sie die Möglichkeit nach Zugang des Bescheides innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung und Begründung des Widerspruches.
Beratung und Information zu weiteren Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
Sollten Sie weitere Hilfe und Unterstützung zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung benötigen, bin ich gerne für Sie da.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf:
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